Schulpflegschaft

Schulpflegschaft 2023/2024

 

Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Lorenz

Stellv. Schulpflegschaftsvorsitzende: Frau Erdmann

 

Kontakt: schulpflegschaftgsg@web.de

 

 

Liebe Eltern der Geschwister-Scholl-Grundschule!

Wir haben eine neue Schulpflegschaft gewählt.

Wir begrüßen Frau Vanessa Erdmann die das Amt als stellvertretende Schulpflegschaftsvorsitzende übernimmt.

Vielen Dank dafür.

Frau Shari Lorenz ist als Schulpflegschaftsvorsitzende unsere Ansprechpartnerin.

Liebe Grüße

Shari Lorenz & Vanessa Erdmann

 

Schulpflegschaft - was wir tun und wer wir sind

 

 

 

Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Klassenpflegschaften bilden zusammen die Schulpflegschaft.

 

Wir vertreten die Interessen der Eltern in unserer Schule. In regelmäßigen Schulpflegschaftssitzungen tauschen wir Informationen aus, sprechen bekannte (bzw. unbekannte) Probleme und Wünsche an und versuchen hierfür Lösungen zu finden. 

 

Vorschläge, Gedanken und Ideen werden von der Schulpflegschaft eingebracht und gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet. Auch werden Möglichkeiten überlegt, Eltern Hilfestellungen für ihre Erziehungsarbeit zu geben, z.B. in Form von zusätzlichen Veranstaltungen.

 

 

 

An den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt auch unsere Schulleiterin Frau Geerlings teil - so ist ein direkter Austausch zwischen Eltern und Schulleitung möglich. Mindestens einmal pro Monat treffen sich Frau Geerlings und die Schulpflegschaftsvorsitzenden Frau Sablotny und Frau Plath zum gemeinsamen Austausch.

 

Elternwünsche und Vorschläge können durch diese kooperative Zusammenarbeit schneller berücksichtigt werden und an die weiteren Gremien (Lehrerkonferenz, Schulkonferenz) weitergeleitet werden.

 

 

 

Die Mitglieder der Schulpflegschaft wählen ihre Vertreter für die Schulkonferenz.

 

Die Schulkonferenz besteht an der GSS aus

 

-     3 Elternvertretern (Schulpflegschaftsvorsitzende, dem Stellvertreter und einem weiteren gewählten Mitglied)

 

-      3 Lehrervertretern 

 

-      Schulleitung (Frau Geerlings) als Vorsitz

 

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium der Schule. Hier werden beispielsweise Beschlüsse gefasst, wie im April 2018 die neue Zeugnisform „kompetenzorientiertes Zeugnis“.

 

Bei Stimmengleichheit gibt hier die Stimme der Schulleitung, die zur Konferenz einlädt und den Vorsitz führt, den Ausschlag.

 

 

 

Ob nun während der Schulpflegschaftssitzung oder der Schulkonferenz, wir stellen immer wieder fest, dass sich, selbst bei geringem Engagement, vieles deutlich verbessern lässt. Die Zusammenarbeit und der Austausch innerhalb der Elternschaft macht nicht nur Spaß, sondern wir alle können uns gleichberechtigt einbringen und so auch eigene Ideen vorstellen und umsetzen. So wurde zum Beispiel während der Schulpflegschaftssitzung angeregt, die Hüpfkästchen auf dem Pausenhof neu zu bemalen und zu ergänzen. 

 

 

 

Da mit jedem neuen Schuljahr sich die Möglichkeit des Mitmachens bietet, sollte sich jede Mutter und jeder Vater fragen:

 

Will ich etwas verändern?

 

Stört mich etwas?

 

Möchte ich mit anderen engagierten Eltern zusammenarbeiten?

 

 

 

ð  Wenn JA, ist die Schulpflegschaft der richtige Ort! Herzlich Willkommen!

 

Unser Appell an alle Eltern:

 

 

 

Wir können die Interessen von Ihnen und Ihren Kindern nur vertreten, wenn wir entsprechend informiert werden.

 

Sprechen Sie also mit der Klassenpflegschaft oder treten Sie direkt mit den Mitgliedern der Schulkonferenz in Kontakt!

 

 

 

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen auch die Elternbroschüre „Einfach mitwirken“.

 

 

 

Ihre Schulpflegschaft 

 

 

 

Aufgaben der Schulpflegschaft:

 

-      ist bereit sich aktiv am Schulleben zu beteiligen

 

-     vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule

 

-    berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und richtet ggf. Anträge an die Schulkonferenz

 

-      wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz

 

-   lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

 

- Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten

 

 

 

Schulgesetz NRW § 72 (Fn 10)

 

Schulpflegschaft

 

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sowie die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreterinnen und Vertreter. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Zwei vom Schülerrat gewählte Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

 

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

 

(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

 

(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

 

 

 

 

 

Aufgaben der Klassenpflegschaft:

 

-      halten Verbindung zu den Lehrkräften

 

-      haben ein offenes Ohr für das, was in der Klasse / bei den Eltern vor sich geht, und sind Ansprechpartner für die Eltern der Klasse

 

-      sorgen für Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus in beide Richtungen

 

-      organisieren ggf. Veranstaltungen innerhalb der Klasse

 

 

 

Schulgesetz NRW § 73 

 

Klassenpflegschaft, Jahrgangsstufenpflegschaft

 

(1) Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse, mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und ab Klasse 7 die Klassensprecherin oder der Klassensprecher und die Stellvertretung. Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler können daneben mit beratender Stimme teilnehmen. Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.

 

(2) Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Die Klassenpflegschaft ist bei der Auswahl der Unterrichtsinhalte zu beteiligen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Klasse sollen auf Wunsch der Klassenpflegschaft an den Sitzungen teilnehmen, soweit dies zur Beratung und Information erforderlich ist.

 

(3) Soweit kein Klassenverband besteht, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

Beispiele der Aktivitäten der Schulpflegschaft

 

 

 

September

 

-   Vorbereiten Einschulungstag

 

- Besuch der Elternabende 1. Schuljahre & Werbung für den Förderverein

 

-      Sitzung Schulpflegschaft mit Wahlen

 

 

 

Oktober

 

-      Weiterleitung Positionspapier der Landeselternschaft der Grundschulen an die Eltern

 

-     Elternbriefe zu geplanten Projekten

 

 

 

November

 

-      Organisation von Helfern und Spenden für die Fackelausstellung

 

-      Schultorgestaltung zur Fackelausstellung

 

 

 

Dezember

 

-      gemeinsamer Brief der Schulpflegschaft an die Eltern „Verkehrssituation an der GSS“

 

-      Schultorgestaltung zur Adventszeit

 

 

 

Februar

 

-      1. Karnevalsumzug zur großen Pause mit den Helferinnen der Bücherei

 

 

 

März

 

-      Antrag an den Förderverein „Förderunterricht“ (Sponsoring durch Frau Waltraud Beyen / Verein für Kinder und Jugendliche Derikum)

 

 

 

Mai

 

-      Elternbrief zur Organisation Sportwoche/Abschlussfest

 

Juni

 

-      Vorbereitung und Organisation Schulfest, letzter Schultag